Ein Beamter der Berufsfeuerwehr wollte eine Knieverletzung als Dienstunfall anerkannt wissen. Das VG Trier hat seine Klage abgewiesen. Der Sportunfall sei nicht ausschlaggebend für die Verletzung gewesen. Das Knie sei bereits vorgeschädigt gewesen. Ein Feuerwehrbeamter aus Rheinland-Pfalz hatte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Trier mit seiner Klage keinen Erfolg. Er wollte […]
Der Beitrag Feuerwehrmann verliert Rechtsstreit: Kreuzbandriss beim Dienstsport kein Dienstunfall erschien zuerst auf WBS.LEGAL.