Die Staatsanwaltschaft muss der BILD-Zeitung nicht den Namen des Verteidigers eines Beschuldigten nennen, während der Fall sich noch im Stadium des nichtöffentlichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens befindet. Die Auskunft wollte er erhalten, um über den Verteidiger an den mutmaßlichen Täter zu gelangen, um mit diesem dann weitergehend sprechen zu können. Der […]
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