Betroffene müssen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht zwingend über das von Plattformen bereitgestellte DSA-Formular melden. Das KG Berlin stellte klar, dass auch andere Mitteilungen die erforderliche Kenntnis verschaffen können, solange sie präzise und nachvollziehbar sind. Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ihre Hinweise nicht ausschließlich über das von einer […]
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