Ein deutscher Logistikdienstleister stellte seine Adresse chinesischen Onlinehändlern für den Versand von Trikots zur Verfügung. Über diesen Weg gelangten zahlreiche Fälschungen eines bekannten Sportartikelherstellers nach Deutschland. Das OLG Düsseldorf sah den Logistiker deshalb in der Pflicht und machte klar: Auch wer selbst nichts verkauft, kann für Markenverletzungen haften. Ein Logistikunternehmen […]
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