Schluss mit irreführenden Mondpreisen! Der BGH hat der unübersichtlichen Rabattwerbung von Händlern einen klaren Riegel vorgeschoben. In einer aktuellen Entscheidung zum Discounter Netto stellte er klar: Wer mit Preisnachlässen wirbt, muss den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“ angeben. Was das für Verbraucher und Händler bedeutet, […]
Der Beitrag Irreführende Rabatte bei Netto: BGH macht Schluss mit unklaren Streichpreisen! erschien zuerst auf WBS.LEGAL.