Der Anbieter 1&1 hat vollmundig mit „Glasfaser-DSL“ geworben und Verbrauchern per Verfügbarkeits-Check Highspeed-Internet suggeriert – selbst wenn am Ende nur ein alter Kupferdraht in der Wand steckte. Das LG Koblenz hat dieser irreführenden Praxis nun auf Klage des vzbv einen Riegel vorgeschoben. Ein wichtiges Urteil für mehr Transparenz im Tarifdschungel. […]
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