Susanne Baer und die Grundrechte des Anglers
Über Verhältnisse am Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht sollte prüfen, ob es rechtens ist, einem Angler, der nachts alleine fischen gehen wollte, dies aufgrund einer nächtlichen Ausgangssperre zu verbieten. Die Begründung dafür überrascht. Ist die Sorge, dass noch mehr Menschen die Verhältnismäßigkeit… pic.twitter.com/3fiDquo1Vb — Bastian Barucker (@BBarucker) January 7, 2026 Man hat eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen, weil sonst […]

