Das Zitieren aus vertraulichen Vernehmungsprotokollen ist für Medien juristisch riskant, doch nicht per se unzulässig. Das LG Berlin II hat nun entschieden, dass das öffentliche Informationsinteresse im Fall Christina Block schwerer wiegt als die Vertraulichkeit strafrechtlicher Ermittlungsakten. In einer für die Pressefreiheit signifikanten Eilentscheidung hat das Landgericht (LG) Berlin II […]
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