1. Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen im Ermittlungsverfahren strafbar (lto.de) Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Verurteilung des Journalisten Arne Semsrott bestätigt, da er unerlaubt Gerichtsbeschlüsse aus einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen die “Letzte Generation” im Wortlaut veröffentlicht habe. Nach Auffassung der Richter schränke das entsprechende Gesetz die Pressefreiheit nur geringfügig ein. Semsrott, der diesen Rechtsstreit bewusst provoziert habe, […]

