Das OLG Celle hat die bisher häufig von Influencern genutzte Praxis, bezahlte Produktplatzierungen bei Instagram mit einem „#ad“ zu kennzeichnen, für rechtswidrig erklärt. Zumindest soweit diese Kennzeichnung im Rahmen des Posts nicht als solche klar zu erkennen ist. In dem aktuellen Fall der vom OLG Celle am 08. Juni 2017 entschieden wurde hatte ein Influencer […]
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