Das LG Konstanz hat entschieden, dass die Bezeichnung „wie Frischkäse“ auf einem veganen Produkt gegen das europäische Bezeichnungsschutzrecht verstößt. Die Bezeichnung als Frischkäse sei selbst dann für die Verbraucher irreführend, wenn das Lebensmittelunternehmen das Produkt mit dem Hinweis „Brotaufstrich auf Sojabasis“ kennzeichne. Damit schließt sich das LG Konstanz der EuGH-Rechtsprechung an. Die Kanzlei WILDE BEUGER […]
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