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Hochzeitsfotos, die nicht den Vorstellungen des Brautpaares entsprechen, können zu einer großen Enttäuschung führen. Im rechtlichen Kontext stellt sich aber die Frage: Kann die Enttäuschung so groß sein, dass sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründet? Damit mussten sich die Kölner Gerichte beschäftigen, nachdem ein Paar mindestens 2.000 Euro Schmerzensgeld von […]
Der Beitrag LG Köln: Reine Enttäuschung über Hochzeitsfotos begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeld erschien zuerst auf WBS.LEGAL.