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Von Bankhaus Rott
Der offizielle Name eines Berufes weicht oft von der gängigen Bezeichnung ab. Das bekannteste Beispiel ist die...
Das Internet bietet zahlreiche Bewertungsportale. Dienstleister, Ärzte, Reiseportale, Hotels: alles darf bewertet werden. Das OVG Münster hat nun entschieden, dass das Portal „fahrerbewertung.de“ weder dort abgegebene Bewertungen zum Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer noch deren Autokennzeichen veröffentlichen darf. Das sei in seiner derzeitigen Ausgestaltung datenschutzrechtlich unzulässig. Das Online-Portal www.fahrerbewertung.de bietet Verkehrsteilnehmern, andere Autofahrer anhand ihres Fahrverhaltens unter Angabe […]
The post OVG Münster zu „fahrerbewertung.de“ – Autokennzeichen dürfen nicht öffentlich bewertet werden appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.