Das AG München hat entschieden, dass die Weitergabe einer TAN während eines Telefongesprächs als grob fahrlässig zu qualifizieren ist. Banken seien nicht verpflichtet Geldbeträge, die auf diese Art und Weise ergaunert wurden, zurück zu zahlen. Eine Frau aus Aying nutzte das über das Internet zur Verfügung gestellte Onlinebanking-Angebot ihre Bank für ihr Girokonto. In einer […]
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