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Ein Pkw-Halter aus NRW zog wegen eines Knöllchens bis vor das BVerfG. Der Grund: Er sah es als ungerechtfertigt an, dass er für den Fahrer des Autos gehalten wurde, nur weil er dessen Halter sei – und gewann. Wer Fahrzeughalter ist, sei nicht automatisch auch Fahrer. Bei einem Parkverstoß ist […]
Der Beitrag BVerfG: Halter des Fahrzeugs ist nicht automatisch der Falschparker erschien zuerst auf WBS.LEGAL.
Erinnern Sie sich noch an die Diskussion um das Unterschichtenfernsehen? Die Diskussion hat sich entlang von Fernsehformaten entsponnen, in denen offenkundig minderbemittelte Personen aus der...Edelmetall: Während der größte Gold-ETF erneut Kapitalabflüsse verzeichnet, meldet der iShares Silver Trust erhebliche Bestandszugänge.
Der...
Wenn man sensitive Fragen klären will, etwa die Frage, ob long-COVID letztlich long-Vaxx ist, dann ist es mittlerweile so, dass man entsprechende Forschung außerhalb von Deutschland und häufig...Die aktuelle, jährlich von Pro Aurum bei Forsa in Auftrag gegebene Umfrage zeigt, dass Gold unter Anlegern an Wertschätzung gewonnen hat.
Der...