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Wer ohne TÜV und ohne Führerschein fährt, dem drohen gleich zwei Verurteilungen. Dies sei möglich, da kein sogenannter Strafklageverbrauch eingetreten sei, so das OLG Zweibrücken. Eine Verurteilung in einer Bußgeldsache steht einer weiteren Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht entgegen, auch wenn beide Taten zeitgleich verwirklicht- und dasselbe Fahrzeug betreffen. […]
Der Beitrag Zwei Verurteilungen möglich: Ohne TÜV und ohne Führerschein fahren, ist keine gute Idee erschien zuerst auf WBS.LEGAL.
“Bespuckt, beleidigt, bedroht – So häufig werden Politiker angegriffen“. Schon nach dem Lesen der Überschrift kann man sich fragen, ob der Schreiber dieses Machwerks, das heute beim MDR erschienen...Trotz der relativ widerstandsfähigen Märkte wird es immer schwieriger, den beginnenden Abschwung der Realwirtschaft in den USA zu kaschieren.
Der...
Dank der Sondermünze zum 125. Jubiläum hat die Perth Mint ihren Gold-Absatz gegenüber Vormonat verdoppelt. Das Absatzniveau bleibt insgesamt aber...