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Ein Unternehmen hatte die durchaus clevere Idee, seinen Prokuristen Beträge von 50.000 Euro bzw. 1,3 Mio. Euro als so betitelte “Trinkgelder” zu zahlen steuerfrei versteht sich. Dass das so aber nicht geht, machte nun das FG Köln deutlich. Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro sind regelmäßig keine […]
Der Beitrag Steuerfreiheit: Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies Trinkgeld erschien zuerst auf WBS.LEGAL.
FIRE Foundation for Individual Rights and Education. Eine Organisation, die man sich merken muss, denn FIRE hat es sich zum Ziel gesetzt, die individuellen Rechte von Universitätsangestellten und...
Die schlechten Nachrichten für die Maskenfetischisten reißen nicht ab. Die letzte schlechte Nachricht kommt aus Norwegen. Dort haben Elgersma et al (2023) Daten, die sie ursprünglich gesammelt...Eine problematische Privatverschuldung stellt die Wirtschaft vor eine größere Herausforderung als eine problematische Staatsverschuldung.
Der...