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Die Gold-Importe der Türkei sind im Mai auf den höchsten Stand seit Januar 2020 angestiegen. Die Inflationsrate beträgt mittlerweile 73...
Die AfD hatte das Bild eines Fotografen von einer Protestkundgebung ungefragt mit dem Textaufdruck „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ versehen und auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht. Dagegen klagte der Fotograf und bekam nun vor dem LG München I Recht: Der Textaufdruck mache aus dem Bild kein neues Werk, so dass der Fotograf in seinen Urheberrechten verletzt werde. Eine in der Ecke angebrachte Überschrift macht aus einem Lichtbild kein neues Werk. Das hat das Landgericht (LG) München I diese Woche entschieden (Urt. v. 20.06.2022, Az. 42 S 231/21). Am 29.09.2018 fand in Nürnberg die Veranstaltung „Bündnis Nürnberg gegen die AfD“…
Der Beitrag Textaufdruck macht aus Bild kein neues Werk: Fotograf gewinnt Urheberrechtsklage gegen AfD erschien zuerst auf WBS LAW.
Inzwischen hat sie fast schon Kultstatus – die schwarze Aktentasche aus abgewetztem Leder, die Olaf Scholz stets mit sich trägt. Doch was befindet...
Nach dem siebten Werkstattbesuch war ein gebrauchter BMW immer noch kaputt. Der Käufer trat vom Kaufvertrag zurück und bekommt nun besonders viel Geld zurück: Kann ein Fahrzeug wegen dauernd nötiger Werkstattbesuche nur selten genutzt werden, bemisst sich der Nutzungsersatz, den der Händler einbehalten darf, nicht nach dem Kaufpreis, sondern nach dem Wert des Fahrzeugs, entschied das LG Oldenburg. Ist die Kaufsache aufgrund häufiger Reparaturversuche für den Kläger nur sehr eingeschränkt nutzbar, bemisst sich der beim Rücktritt anfallende Nutzungsersatz nicht nach dem Kaufpreis, sondern nach dem Wert der Kaufsache. Das hat das Landgericht (LG) Oldenburg mit jetzt bekannt gemachtem Urteil vom…
Der Beitrag BMW war ständig kaputt: Mehr Geld für Besitzer nach Rücktritt erschien zuerst auf WBS LAW.
Nachdem H&M systematisch private Informationen über seine Mitarbeiter im Kundenservice gesammelt hatte, kassierte der Textilriese im September 2020 ein Bußgeld von 35 Millionen Euro. Mehrere Interessenten, darunter Wissenschaftler und Datenschutz-Rechtsanwälte, hatten daraufhin die Herausgabe des Bußgeldbescheides beantragt. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte folgte dem Begehren zu Unrecht, wie jetzt das LG Hamburg entschied: Der Veröffentlichung hätten schutzwürdige Unternehmensinteressen von H&M entgegengestanden. Die Herausgabe eines an H&M gerichteten Datenschutz-Bußgeldbescheids an interessierte Rechtsanwälte und Wissenschaftler war unzulässig. Das hat das Landgericht (LG) Hamburg mit jetzt veröffentlichtem Beschluss entschieden (Beschl. v. 28.10.2021, Az. 625 Qs 21/21 OWi). Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte erließ am 30. September 2020…
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Zeven (dpo) - Wie viel Dreck hat dieser Mann noch am Stecken? Neue Enthüllungen werfen ein schlechtes Licht auf den