Am Montag erreichte der Euro-Goldpreis noch 1.842 Euro. Wie kann es nach dem jüngsten Rücksetzer nun es aus technischer Sicht weitergehen?
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Am Montag erreichte der Euro-Goldpreis noch 1.842 Euro. Wie kann es nach dem jüngsten Rücksetzer nun es aus technischer Sicht weitergehen?
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Wer für Online-Lieferdienste als Fahrradkurier arbeitet, muss meist das dafür benötigte Fahrrad und Handy selbst besorgen. Damit ist nun Schluss! Denn das BAG entschied in einem spektakulären Urteil, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist. Im Rahmen eines Arbeitsvertrags ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Angestellten die zur Erfüllung der Arbeitsleistung notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen bei einem Fahrradlieferdienst ein Fahrrad und ein Mobiltelefon. Eine gegenteilige Regelung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist den Beschäftigten gegenüber unzumutbar (Urt. v. 10.11.2021, Az. 5 AZR 334/21 und 5 AZR 335/21). Zwei Angestellte eines Fahrradkurierdienstes klagten bereits 2019 vor dem Arbeitsgericht (ArbG)…
Der Beitrag BAG zu Fahrradlieferanten: Arbeitgeber muss Rad und Handy stellen erschien zuerst auf WBS LAW.
Stuttgart (dpo) - Die meisten der reichsten Deutschen haben ihr Vermögen durch hartes Erben erwirtschaftet. Immer mehr Menschen wollen diesem...