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Berlin (dpo) - Es wäre die Sensation im Postenpoker:
Nach außen geben sie sich als unerbittliche Impfgegner. Privat sind die meisten von ihnen aber selbstverständlich inzwischen längst gegen Corona...
Das sogenannte „Inbox advertising“, bei dem Werbebanner im Postfach von kostenlosen E-Mail-Diensten angezeigt werden, hat wahrscheinlich mittlerweile jeder schon einmal gesehen. Doch wie viele Werbepraktiken könnte dies nicht nur lästig sein, sondern auch wettbewerbswidrig. Der EuGH hat nun die Frage beantwortet, ob und unter welchen Umständen solche Nachrichten unter Berücksichtigung des EU-Rechts zulässig sein können. Werbung im Internet ist heutzutage fast unvermeidlich. Ob als Banner auf Webseiten oder durch Influencer in den sozialen Medien, überall taucht sie auf. Für Unternehmen ist es deshalb durchaus attraktiv, stets neue und kreative Werbemöglichkeiten zu finden, um potentielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen.…
Der Beitrag Getarnte Werbung in Email-Diensten: „Inbox advertising“ nur mit Einwilligung erschien zuerst auf WBS LAW.