Eine EU-Richtlinie fordert den deutschen Gesetzgeber für den verstärkten Verbraucherschutz auf, bis Dezember 2022 eine Verbandsklage einzuführen, die auf Schadensersatz oder sonstige Abhilfe gerichtet ist. Damit soll diese über die bereits existierende Musterfeststellungsklage hinausgehen. Nun hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt. Bisher war die Musterfeststellungsklage als die „Eine-für-alle Klage“ bekannt. Damit sollte aber nur die Feststellung eines Rechtsverstoßes und gerade nicht die begehrte Leistung ermöglicht werden. Außerdem gibt es aktuell Abtretungsmodelle, wodurch in gewisser Weise ein kollektiver Rechtsschutz möglich ist. Was jedoch fehlt, ist eine echte, auf Leistung gerichtete „Sammelklage“. Genau das fordert jetzt aber die EU-Richtlinie 2020/1828. Konkret soll…
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