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110 – Der Notruf. Wer ihn wählt, der hat die Polizei am anderen Ende. Die chinesische Polizei. 110 “Overseas” ist die Bezeichung, unter der Chinesische Polizeistationen ihre Arbeit klassifizieren,...
Die Geschichte von “Peanuts” als Bezeichnung für Geldbeträge, die nicht der Rede wert sind, sie beginnt und endet für viele bei Franz Müntefering. Aber Müntefering und seine Peanuts sind Peanuts...Das Aufgeld für Silber- und Goldmünzen ist gegenüber Vorwoche leicht zurückgekommen. Das Preisniveau bleibt aber erhöht.
Der Beitrag Gold kaufen:...
Die Hausse des US-Dollars stellt eine beispiellose Gefahr für das gesamte Finanzsystem dar. Dieser Kontext macht den Besitz von physischem Gold...
Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht in die Lage versetzt seinen Jahresurlaub rechtzeitig zu nehmen, unterliegt sein Urlaubsanspruch nicht der Regelverjährungsfrist von drei Jahren. Nicht genommene Urlaubstage verfallen also nicht automatisch, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist. Dies entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH). Bereits 2018 hat der EuGH entschieden (EuGH Urt. v. 6.11.2018, Rs. C-684/16, C-619/16), dass die Regelung des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG), wonach der Urlaub des Arbeitnehmers verfällt wenn dieser seinen Urlaub nicht im laufenden Kalenderjahr oder ausnahmsweise spätestens innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahrs genommen hat, so nicht gelten könnte.…
Der Beitrag EuGH-Urteil zu Urlaubstagen: Wann verjährt nicht genommener Jahresurlaub? erschien zuerst auf WBS LAW.