Der Werbeblocker Adblock Plus verstößt nicht gegen das Urheberrecht. So entschied das LG Hamburg jüngst und verwies den Axel Springer-Verlag erneut in seine Schranken. Der Verlag forderte wieder einmal, den Einsatz von Adblockern verbieten zu lassen, dieses Mal gestützt auf das Urheberrecht. Das Hamburger Gericht stimmte in keinem der Anklagepunkte zu und unterstrich damit einmal mehr, dass der Einsatz von Adblockern zulässig ist. Der Streit zwischen dem Axel Springer-Verlag und der Kölner Firma Eyeo währt bereits seit Jahren. 2014 ging er in die erste Runde, als Axel Springer den Entwickler des bekannten Werbeblockers „Adblock Plus“ erstmalig verklagte. Zwar konnte er…
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