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Deutsche Webseiten-Betreiber dürfen keine Cookie-Dienste verwenden, deren Datenverarbeitung in den USA stattfindet. So entschied das VG Wiesbaden in einem Eilverfahren und untersagt der Hochschule RheinMain damit die Nutzung des Dienstes „Cookiebot“. Dieser Dienst verarbeitet Daten von Nutzern auf Servern, die in den USA liegen. Eine solche Datenverarbeitung in Drittstaaten verstößt aber gegen die sogenannte Schrems II-Entscheidung des EuGH. In dem Eilverfahren ging es um die Webseite der Hochschule RheinMain, die unter dem Link www.hs-rm.de abrufbar ist und darauf den Cookie-Dienst Cookiebot verwendet. Cookiebot bittet Besucher der Webseite um ihre Einwilligung in die Speicherung von Cookies auf ihrem Endgerät. Ein Besucher…
Der Beitrag Datenverarbeitung in den USA: US-Cookies auf deutschen Webseiten sind unzulässig erschien zuerst auf WBS LAW.