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Bielefeld (dpo) - An Pizza Hawaii scheiden sich die Geister: Die einen lieben sie, die anderen finden Ananas auf der Pizza einfach ekelhaft. Der...
Deutsche Webseiten-Betreiber dürfen ohne gesonderte Einwilligung der Nutzer keine Cookie-Dienste verwenden, deren Datenverarbeitung in den USA stattfindet. So entschied das VG Wiesbaden in einem Eilverfahren und untersagte der Hochschule RheinMain damit die Nutzung des Dienstes „Cookiebot“. Dieser Dienst verarbeitet Daten von Nutzern auf Servern, die in den USA liegen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Hochschule damit gegen Datenschutzrecht. In dem Eilverfahren ging es um die Webseite der Hochschule RheinMain, die unter dem Link www.hs-rm.de abrufbar ist und darauf den Cookie-Dienst Cookiebot verwendet. Cookiebot bittet Besucher der Webseite um ihre Einwilligung in die Speicherung von Cookies auf ihrem Endgerät. Ein…
Der Beitrag VG Wiesbaden: US-Cookies auf deutschen Webseiten sind unzulässig erschien zuerst auf WBS LAW.
Im Jahr 2020 hat Instagram seine Reels-Funktion eingeführt. Diese erfreut sich seitdem großer Beliebtheit. Mit Reels können kurze und unterhaltsame Videos auf Instagram erstellt werden. Insbesondere bei der Verwendung von fremdem Bild- und Musikmaterial gibt es hier aber rechtlich einiges zu beachten. Instagram Reels bieten grundsätzlich jedem Nutzer die Möglichkeit, Videos mit anderen Instagram-Nutzern zu teilen. So können User mit dem Feature 15-sekündige Multi-Clip-Videos aufnehmen und mit Ton, Effekten und neuen Kreativtools bearbeiten. Dem Ersteller ist es möglich, seine Reels im Feed mit eigenen Abonnenten oder – wenn der Nutzer ein öffentliches Konto hat – über den Bereich „Explore“ der…
Der Beitrag Instagram Reels: So verletzen Sie keine Rechte! erschien zuerst auf WBS LAW.
Glauben Sie alles, was Ihnen Mainstream-Medien, Mainstream-Wissenschaftler und Mainstream-Mainstream vorsetzen? Oder haben Sie die Lügen des...
Der EuGH hat entschieden: Ein Flug ist als „annulliert“ anzusehen, wenn die Fluggesellschaft ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt. Den Passagieren sei nicht zuzumuten, sich so zu beeilen, dass die den Flug noch bekommen. Sie können stattdessen die volle Entschädigung verlangen. Wenn ein Flug um eine Stunde oder mehr vorverlegt wird, gilt er als „annuliert“, so der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in mehreren zusammengefassten Urteilen (v. 21.12.21, Rs. C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20, C-395/20). Einzige Ausnahme: Die Airline informiert die Passagiere mindestens 2 Wochen vorher. Darum ging es in dem Fall Das österreichische Landesgericht Korneuburg und das Landgericht…
Der Beitrag EuGH stärkt Fluggastrechte: Um 1 Stunde vorverlegter Flug gilt als „annuliert“ erschien zuerst auf WBS LAW.
Im Vorfeld neuer US-Inflationsindikatoren steht der Goldpreis an der Schwelle zu 1.800 US-Dollar, bei weiter gestiegenen Anleiherenditen.
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