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Ist der Aufdruck „ALLET JUTE“ auf einem Stoffbeutel (auch Jutebeutel genannt) eine markenmäßige Benutzung? Diese Frage musste das OLG Hamburg beantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass der Aufdruck „ALLET JUTE“ auf einem Stoffbeutel keine markenmäßige Benutzung ist, denn der Verbraucher verstehe dies als inhaltlich witzigen Slogan und eben nicht als Herkunftshinweis (OLG Hamburg, Beschl. v. 03.02.2021, Az. 3 U 9/19). In der Sache hatte sich die Markeninhaberin des Begriffes „Alles Jute“ in ihren Kennzeichenrechten verletzt gesehen, da die Klägerin des Verfahrens in ihrem Online-Shop Stoffbeutel mit dem Aufdruck „Alles Jute“ verkaufte. Die Marke ist als Unionswortmarke unter anderem für…
Der Beitrag Jutebeutel-Aufdruck: Kann Slogan „Allet Jute“ eine Marke verletzen? erschien zuerst auf WBS LAW.
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Erfurt (dpo) - Kann man denn nicht mal mehr in Ruhe im eigenen Garten grillen? Ein 31-jähriger Mann wollte sich heute auf seinem Grundstück in...
Die luxemburgische Datenschutzbehörde CNPD hat den Onlinehändler Amazon zu einem Bußgeld von 746 Millionen Euro verdonnert. So habe Amazon gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Das Unternehmen wehrt sich jedoch gegen die Vorwürfe. Der Onlinehändler Amazon wurde am 16. Juli diesen Jahres von der Datenschutzbehörde in Luxemburg mit einem Bußgeld in Höhe von 746 Millionen Euro belegt, da dieser gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habe. Das gab das Unternehmen selbst in der Nacht zum 30. Juli in seinem ausführlichen Quartalsbericht bekannt. Was für ein Rekord-Bußgeld! Es handelt sich um das höchste publik gewordene Bußgeld in Bezug auf einen DSGVO-Verstoß. Beschwerde…
Der Beitrag 746 Mio. Euro wegen DSGVO-Verstoß: Rekord-Bußgeld gegen Amazon erschien zuerst auf WBS LAW.