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Einmal zulässig, immer zulässig! Wurde ein Presseartikel mit Verdachtsberichterstattung ursprünglich rechtmäßig veröffentlicht, darf er grundsätzlich im Online-Archiv einer Zeitung weiter verfügbar bleiben. Nur in Ausnahmefällen muss er nachträglich gelöscht oder verändert werden. Das Bundesverfassungsgericht äußerte sich heute einmal mehr zum Recht auf Vergessen und gab der Pressefreiheit den Vorrang gegenüber dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Wie lange darf die Presse Artikel mit Verdachtsberichterstattung in ihren Online-Archiven vorhalten? Solange die ursprüngliche Verdachtsberichterstattung zulässig war, darf der betreffende Artikel auch länger in einem Online-Archiv zu finden sein. Das stellte das Bundesverfassungsgericht mit einem diese Woche veröffentlichten Beschluss klar (Beschl. v. 07.07.2020 Az. 1 BvR…
Der Beitrag BVerfG zu Recht auf Vergessen: Verdachtsberichterstattung darf im Online-Archiv verfügbar sein erschien zuerst auf WBS LAW.