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Im Internet und insbesondere in den sogenannten sozialen Medien ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten. Die Bundesregierung hat am 14. April 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgelegt. Dabei soll es vor allem um eine effektive Strafverfolgung auch bei Tatbegehungen im Internet gehen. Personen immer öfter allgemein, vor allem aber gegenüber gesellschaftlich und politisch engagierten Personen in einer Weise, die gegen das geltende deutsche Strafrecht verstößt und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnet. Dadurch wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs…
Der Beitrag Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor: Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität erschien zuerst auf WBS LAW.