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Am vergangenen Freitag platzte die Bombe: VW wendet sich über eine eigens eingerichtete Webseite direkt an seine Kunden und kündigt an, dass die Vergleichsverhandlungen mit den Verbraucherschützern im Dieselskandal geplatzt seien. Gleichzeitig bietet VW denjenigen Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage (MFK) angeschlossen haben Individualvergleiche an. Bis zu 830 Millionen Euro will VW an die Dieselgeschädigten als Vergleichssumme ausschütten. Welche Rechtsansprüche VW Kunden jetzt haben, beantwortet Rechtsanwalt Christian Solmecke: Wer kann den Vergleich erhalten? „Theoretisch kann jeder, der vom Dieselskandal betroffen ist, mit VW einen Vergleich schließen. In einem ersten Schritt filtert der Autokonzern nun aber bestimmte Kunden heraus, bei denen…
Der Beitrag Der VW-Vergleich im Dieselskandal: Das müssen Kunden jetzt wissen! RA Solmecke beantwortet die wichtigsten Fragen erschien zuerst auf WBS LAW.