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Ein Mann filmt die seiner Meinung nach rechtswidrige Polizeivernehmung auf der Wache und stellt das Video bei YouTube online – ohne die Polizeibeamten darüber zu informieren. Ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht? Nur, wenn er nicht „zu journalistischen Zwecken“ handelte. Der EuGH hat sich in diesem Urteil zur viel umstrittenen Frage geäußert, wann sich YouTuber und […]
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