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Der BGH hat in einem Filesharing-Fall entschieden, dass der Abmahnende die Abmahnkosten nicht von Anschlussinhaber, sondern nur vom Täter verlangen darf. In diesem Fall wurde der Sohn des Anschlussinhabers, der illegal ein Computerspiel im Netz angeboten hatte, zur Übernahme dieser Abmahnkosten verurteilt. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem ein 15-jähriger Junge über den […]
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