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Am LG München I zeichnet sich möglicherweise eine interessante Hauptsacheentscheidung zum Thema Influencer-Marketing ab. Die Vorsitzende machte in der Verhandlung im Einstweiligen Rechtsschutz deutlich, dass sie das Berufsbild des Instagram-Stars Cathy Hummels zwar nicht besonders respektiere. Doch solange sie für ihre Postings und Verlinkungen keine Gegenleistung erhalte, sei die Erwähnung bekannter Marken keine Schleichwerbung und […]
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