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Die Älteren unter unseren Lesern kennen vermutlich noch das Spiel „Vier gewinnt“. Gewonnen hat, wer als erster vier Spielsteine in einer Reihe...
Wenn Winzer nicht angeben, dass sie ihrem Prädikatswein (Riesling) Zucker hinzugeben, ist die Rücknahme des Qualitätssiegels rechtmäßig. Denn Qualitätswein oder Prädikatswein darf nur mit Traubenmost gesüßt werden. Eine Erhöhung der Süße durch Saccharose (Kristallzucker) ist nicht erlaubt. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz. Ein Winzer baute aus dem Jahrgang 2014 einen Rieslingwein aus, bei […]
The post Prädikatswein mit Zucker gesüßt – Winzer verliert Qualitätssiegels appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.