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Kölner Senioren wurde der beliebte Bingo-Abend gestrichen. Die Begründung: Beim Bingo handele sich um illegales Glücksspiel. Dabei ging es nur um Einsätze von Kleinstbeträgen, um die Süßigkeiten-Gewinne zu finanzieren. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hält das in diesem Fall für absurd. Ein gemeinnütziges Kölner Seniorenheim der Sozial-Betriebe-Köln (SBK), die Riehler Heimstätten, veranstaltete wöchentliche Bingo-Abende für […]
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