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Weiß eine Frau zum Zeitpunkt der Kündigung, dass sie schwanger ist, hat sie drei Wochen Zeit, zu klagen. Erfährt sie es erst später, hat sie nur noch zwei Wochen Zeit für eine Klage. Diese zweite Frist findet der EuGH nun tendenziell zu kurz. Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist […]
Der Beitrag EuGH zu Arbeitsrecht: Schwangere brauchen mehr Zeit, um gegen Kündigung zu klagen erschien zuerst auf WBS.LEGAL.