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Worte wie „Rabatt“, „Sale“ oder Sommerschlussverkauf, lassen das Shopping-Herz höher schlagen. Besonders beliebt bei der Produktbewerbung sind die Angaben zu der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Die unverbindliche Preisempfehlung kennen Verbraucher eigentlich nur als die Zahl, die immer durchgestrichen ist. Diese findet sich bei Verkaufsangeboten meist neben dem tatsächlichen Verkaufspreis und verspricht dem Verbraucher eine massive Ersparnis. Aber wie viel Wert sollten Schnäppchenjäger tatsächlich auf diese Angabe legen? Und was können Online-Händler tun, um die UVP richtig zu verwenden? Das Oberlandesgerichts (OLG) Köln stellt in einem aktuellen Urteil zur Verwendung der UVP klar, dass die Nutzung eines unverbindlichen Verkaufspreises des Herstellers…
Der Beitrag Unverbindliche Preisempfehlung (UVP): Was bei Schnäppchen-Werbung erlaubt ist erschien zuerst auf WBS LAW.
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