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Ungerecht, unangemessen und unseriös – so könnte man die bisherige Vorabinformationspraxis des BVerfG bezeichnen. Danach erhielten ausgewählte Journalisten vorab Zugang zu Pressemitteilungen über noch nicht verkündete Urteile. Damit ist nun Schluss. Ab dem 1. September 2023 werden Entscheidungen für alle Journalisten nur noch in einer wöchentlichen Vorschau auf der Internetseite […]
Der Beitrag BVerfG bricht mit umstrittener Praxis: Keine Vorabinformationen mehr für ausgewählte Journalisten erschien zuerst auf WBS.LEGAL.
Soll man nach der Steueranpassung zu Jahresbeginn und dem stark gestiegenem Aufgeld nach wie vor Silber kaufen? Es kommt darauf an was und...