In den vergangenen Corona-Lockdowns mussten viele Geschäfte des Einzelhandels über Monate hinweg schließen. Hohe Einnahmen blieben dadurch aus. Es verwundert deshalb nicht, dass sich nun viele Unternehmen weigern, die Mieten für ihren ungenutzten Gewerberaum in dieser Zeit zu bezahlen. Mittlerweile sind am BGH mehrere Verfahren zu dieser Thematik anhängig. Eine pauschale 50/50-Regelung zur Verteilung zwischen Mietern und Vermietern wird es aber vermutlich nicht geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt aktuell über mehrere Mietrechtsfälle von Einzelhändlern. Viele von ihnen mussten während der Covid-19-Pandemie ihre Filialen schließen. Nun wird aber darüber gestritten, ob sie für diese Zeiträume auch die vollständige Miete entrichten müssen.…
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