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Die Fed will bis März die Corona-Hilfen auslaufen lassen und man rechnet mit drei Zinserhöhungen in 2022. Aktien und Goldpreis tendieren...
Da Covid-19 während des ersten Corona-Lockdowns 2020 noch nicht als Krankheit im IfSG aufgeführt war, müssen Versicherungen für Betriebsausfälle in dieser Zeit nicht leisten. So entschied das OLG Rostock hinsichtlich mehrerer Schadensersatzklagen gegen Betriebsschließungs-Versicherungen. Diese müssen nach Ansicht des Gerichts nur für Betriebsausfälle wegen bekannter Krankheiten leisten. Covid-19 habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht dazugehört. Drei Betreiber touristischer Einrichtungen hatten gegen ihre jeweiligen Betriebsschließungs-Versicherungen geklagt. Diese hatten alle die Zahlung einer Versicherungssumme verweigert. In den drei Fällen ging es um Betriebsschließungen während des ersten coronabedingten Lockdowns im März 2020. Die Tourismusbetreiber mussten allesamt ihre Betriebe für längere Zeit schließen und…
Der Beitrag OLG Rostock zu Betriebsschließung: Kein Schadensersatz im 1. Corona-Lockdown erschien zuerst auf WBS LAW.
Wenn ein Online-Portal es Arbeitnehmern ermöglicht, ohne direkten persönlichen Kontakt mit einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, so sei dies wettbewerbswidrig. Das entschied nun das OLG Hamburg. Ein Unternehmen bot seinen Kunden an, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (sogenannte AU-Scheine) durch einen mit ihm kooperierenden Arzt im Rahmen einer Ferndiagnose zu erhalten. Hierfür musste der Erkrankte mehrere vorformulierte Fragen online beantworten. Dieses Vorgehen stufte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg nun als wettbewerbswidrig ein (Beschl. v. 29.09.2021, Az. 3 U 148/20). Krankschreibung durch Ausfüllen eines Fragebogens Das Unternehmen hatte für digital ausgestellte Krankschreibungen ohne Arztkontakt geworben. Diese waren auf Bestellung über eine Online-Plattform erhältlich. Auf der…
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