Ein „Z“-Symbol, angebracht in der Heckscheibe eines Autos, kam einen Fahrer nun teuer zu stehen. Seit März ist das nämlich nicht mehr nur ein Buchstabe, sondern steht für die Unterstützung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Ein 62-Jähriger Mann wurde nun wegen der Billigung von Straftaten verurteilt. Das Amtsgericht (AG) […]
Der Beitrag Billigung von Straftaten: „Z“-Symbol an Auto-Heckscheibe ist strafbar erschien zuerst auf WBS.LEGAL.