Berlin, Hamburg (dpo) - Was soll da schon schiefgehen? Nach den positiven Erfahrungen der letzen Monate mit Russland plant Deutschland nun erneut,...
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Berlin, Hamburg (dpo) - Was soll da schon schiefgehen? Nach den positiven Erfahrungen der letzen Monate mit Russland plant Deutschland nun erneut,...
Wer einem Kaufinteressenten einen Pkw für eine unbegleitete Probefahrt überlässt, riskiert im schlimmsten Fall, dass der vermeintliche Interessent das Fahrzeug einer anderen Person wirksam verkauft und übereignet. Dies hat das OLG Celle entschieden. Der Kauf und die Übereignung eines Pkw, der dem Verkäufer von einem Autohaus zu einer einstündigen Probefahrt herausgegeben worden war, ist wirksam. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden (Urteil vom 12.10.2022, Az. 7 U 974/21). Ein Autohaus gab einem angeblichen Kaufinteressenten am 8. September 2020 einen Audi Q5 für eine einstündige Probefahrt. Der Interessent, der falsche Personalien angegeben hatte, kehrte nicht zurück. Stattdessen inserierte er das Fahrzeug…
Der Beitrag Bei Probefahrt „abgehauen“: „Betrüger“ verkauft wirksam Probefahrt-Auto erschien zuerst auf WBS LAW.
Für das Missachten einer roten Ampel sind im Bußgeldkatalog bestimmte Summen abgegeben. Ein SUV-Fahrer sollte aufgrund der Größe seines Autos aber deutlich mehr zahlen, als Autofahrer üblicherweise zahlen müssen. Zwar sind SUVs gefährlicher als normale Autos, Verkehrsverstöße dürften deshalb jedoch pauschal nicht teurer sein, entschied nun das OLG Frankfurt. Bei der Bemessung einer Geldbuße darf von dem im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelfall nur abgewichen werden, wenn der betreffende Einzelfall deutlich vom Normalfall abweicht. Nicht ausreichend ist der pauschale Verweis, dass der Betroffene bei seinem Rotlichtverstoß einen „SUV“ fuhr. Da der Betroffene hier indes eine gravierende Vorbelastung hatte, hat das Oberlandesgericht (OLG)…
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Länder aus dem asiatischen Raum haben im September mehr als 150 Tonnen Gold aus der Schweiz importiert. Alleine nach China gingen 44 Tonnen.
Der...
Die Verbraucherzentrale NRW hat Klage gegen Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone erhoben. Grund hierfür ist die Weitergabe von Positivdaten der Kunden an Wirtschaftsauskunfteien ohne die erforderliche Einwilligung der Kundschaft. Ob das ein Verstoß gegen die DSGVO darstellt, müssen nun die Gerichte entscheiden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone bereits mehrmals wegen der Weitergabe von Kundendaten abgemahnt. Da dies erfolglos geblieben ist, hat die Verbraucherzentrale NRW nun Klage gegen die größten Mobilfunkanbieter Deutschlands vor verschiedenen Gerichten eingereicht. Das Verfahren gegen Telefónica Germany wird vor dem Landgericht (LG) München geführt, das gegen Telekom Deutschland vor dem…
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