Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 147 Gäste und keine Mitglieder online
Wer sich auf der Plattform E-Bay über die eigene Chatfunktion auf ein Jobangebot meldet, ist Bewerber im Sinne des AGG. Das hat jetzt der LAG Schleswig-Holstein im Fall einer ausschließlich weiblich zu besetzenden Stelle im Sekretariat entschieden und damit die vorinstanzliche Entscheidung aufgehoben. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat sich zur Reichweite des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geäußert und entschieden, dass auch Kommunikationen über die Chatfunktion von E-Bay durch das AGG umfasst ist. Wer sich dort auf ein Jobangebot meldet, gilt als Bewerber (Urt. v. 21.06.2022, Az. 2 Sa 21/22). Die Richter haben damit das vorinstanzliche Urteil des Amtsgerichts (AG) Elmshorn abgeändert,…
Der Beitrag Jobs auf Ebay-Kleinanzeigen: Auch über Ebay können Bewerber diskriminiert werden erschien zuerst auf WBS LAW.
Die Gold-Importe der Türkei sind zuletzt wieder deutlich gestiegen. Zwei Monate in Folge waren es zuletzt mehr als 10 Tonnen.
Der Beitrag Türkei...