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Der Euro-Goldpreis vollzieht seit Anfang August eine Seitwärtsbewegung. Wie groß sind die Chancen für einen erneuten Ausbruch nach oben?
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Der Gravy Train, der Zug, der seinen Passagieren, Geld und Ruhm verspricht, wenngleich er nur Plätze auf dem Trittbrett offeriert, er ist ein verlockender Zug, dem auch viele der Halbgötter in...
Ein Gespenst geht um in Deutschland – das Gespenst des mündigen Bürgers. Alle Mächte des alten Deutschland haben sich zu einer heiligen Hetzjagd gegen dies Gespenst verbündet, die Medien, die...Wer „unbewusst“ unter Drogen fährt, muss nicht mit einem Führerscheinentzug rechnen. Das VG Koblenz stellt für die Begründung vor Gericht allerdings hohe Anforderungen. „Ich kann nichts dafür, mir wurde etwas ins Getränk gemischt!“ ist eine der beliebtesten Ausreden von Fahrern, die unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen werden. Wenig überraschend, denn wer wirklich unbewusst harte Drogen konsumiert hat, kann den Führerschein behalten. In solchen Fällen liegt die Eignung zum Führen von Kfz nach den §§ 3 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG), 46 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) häufig trotzdem noch vor. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat nun im Eilverfahren entschieden, dass an…
Der Beitrag VG Koblenz zu Drogen am Steuer: „Unbewusst“ will gut begründet sein erschien zuerst auf WBS LAW.
Markenschutz soll verhindern, dass Wettbewerber Schriftzüge oder Bildzeichen einfach übernehmen und auf eigene Produkte aufdrucken. Doch nun erlaubte das OLG Frankfurt a.M. dem Sportartikelhersteller Puma, das Wort „BLESSED“ auf Kleidungsstücke zu drucken, obwohl der Schriftzug als Wort-Bildmarke eines Frankfurter Gastronomen registriert ist. Der Grund der Entscheidung: Nach Auffassung der Richter verwendete Puma den Ausdruck nicht markenmäßig, sondern rein dekorativ. Wörter auf Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstückes werden vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden. Insbesondere Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache oder sog. Fun-Sprüche können auch lediglich als dekorative Elemente aufgefasst werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M.…
Der Beitrag Markenstreit: Puma darf weiterhin „Blessed“ auf Neymar-Hoodies drucken erschien zuerst auf WBS LAW.