Ebikon (dpo) - Wer bislang in einen Aufzug stieg, musste immer genau wissen, wohin es gehen soll. Doch das ist schon bald Geschichte: Der...
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Ebikon (dpo) - Wer bislang in einen Aufzug stieg, musste immer genau wissen, wohin es gehen soll. Doch das ist schon bald Geschichte: Der...
Wegen der wiederholten Ausstrahlung einer „Pumuckl“-Folge klagte eine Drehbuchautorin gegen den BR auf Schadensersatz. Diese stünden ihr als Urheberin aufgrund vorheriger vertraglicher Vereinbarungen zu. Das OLG München erteilte ihr nun aber eine Absage. Der Drehbuchautorin von „Pumuckls neues Zuhause“ stehe kein Anspruch auf Schadensersatz wegen erneuter Ausstrahlung der Folge zu, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München. Die Frau hatte sich darauf berufen, dass der Bayrische Rundfunk (BR) im April 2019 zwei Mal diese Folge der Serie „Pumuckls Abenteuer“ aus dem Jahr 1999 ausgestrahlt hatte. Ihrer Ansicht nach habe die Fernsehanstalt dafür kein Ausstrahlungsrecht mehr gehabt, weil die vertraglichen Vereinbarungen dies nicht…
Der Beitrag Streit um Ausstrahlung von „Pumuckl“: Kein Schadensersatz für Drehbuchautorin erschien zuerst auf WBS LAW.
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