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Das Aufgeld für Silber- und Goldmünzen zur Geldanlage ist in dieser Woche noch einmal angestiegen. Beim Krügerrand beträgt der Aufschlag auf den...
Seit Dezember gilt das Anti-Abmahngesetz. Unter anderem wird danach der fliegende Gerichtsstand bei Verstößen im Netz eingeschränkt. Das LG Düsseldorf hatte zuvor versucht, diese Neuregelung zu umgehen. Dieser Auffassung ist das OLG Düsseldorf nun jedoch entschieden entgegengetreten. Gegen Wettbewerbsverstöße im Internet und anderen Telemedien kann nicht mehr bundesweit im Rahmen des „fliegenden Gerichtsstands“ vorgegangen werden. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Beschluss deutlich gemacht (OLG Düsseldorf, Az. 20 W 11/21). Die Düsseldorfer Richter widersprachen damit entschieden dem Landgericht (LG) Düsseldorf, das noch im Januar mit einer gegenteiligen Entscheidung für Aufsehen gesorgt hatte (Beschluss vom 16.12.2021, Az. I-20 W…
Der Beitrag OLG Düsseldorf: Bei Wettbewerbsverstoß kein fliegender Gerichtsstand mehr erschien zuerst auf WBS LAW.
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Es sind Vorboten einer steigenden Inflation in Deutschland. Im Januar sind die Erzeugerpreise um 1,4 Prozent gegenüber Vormonat angestiegen.
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