Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 260 Gäste und keine Mitglieder online
Bremen (dpo) - Der Verzehr von Menschenfleisch gilt heutzutage aus ethischer Sicht als verpönt. Kein Wunder also, dass immer mehr Kannibalen...
Hamburg (dpo) - Das nennt man echten Kundenservice: Das Roxy-Multiplex-Kino in Hamburg ermöglicht Kinobesuchern seit neuestem, Popcorn in Raten zu...
Tim Schieferstein von der SOLIT GmbH erklärt in einem Video, warum die Britannia mittlerweile zu seinen Favoriten unter den Anlagemünzen...
Ist es erlaubt, Polizisten zu filmen? Diese Frage ist immer wieder Streitgegenstand vor deutschen Gerichten. Das LG Bonn hat nun entschieden, dass das Verbreiten von unverpixelten Aufnahmen von Routineeinsätzen im Internet strafbar sei. Das liegt insbesondere daran, dass an der Berichterstattung über Routineeinsätze kein erhöhtes öffentliches Interesse bestehe – das Persönlichkeitsrecht der Beamten gehe somit vor. Vor dem Landgericht (LG) Bonn wurde ein Mann angeklagt, der sich selbst als freier Journalist bezeichnete. Er betrieb im Internet eine öffentliche Seite, auf der er selbst erstellte Videos von Polizeieinsätzen hochlud, die er selbst als wichtig einstufte. Dafür ließ er sich auch in…
Der Beitrag Polizeibeamten filmen: Aufnahmen von unspektakulären Routineeinsätzen sind rechtswidrig erschien zuerst auf WBS LAW.