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Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Erdogan bleibt auch zukünftig teilweise verboten. Der Satiriker scheiterte nun auch mit seiner Verfassungsbeschwerde. Diese habe keine Aussicht auf Erfolg, so die Verfassungsrichter. Eine weitere Begründung gab es nicht. Jan Böhmermanns Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (Beschl. v. 26.01.2022, Az.1 BvE 2026/19). Die einzige Begründung: Die Verfassungsbeschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg. Von einer weiteren Begründung sieht das Gericht ab. Das ist nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) zulässig. Damit bleibt es bei der Rechtslage, dass Böhmermanns „Schmähgedicht“, das sich in satirischer Weise gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip…
Der Beitrag Böhmermann scheitert vor dem BVerfG: Schmähgedicht bleibt teilweise verboten erschien zuerst auf WBS LAW.
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