Das LG Köln hat in einem aktuellen Urteil die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht bei winterlichen Bedingungen unterstrichen. Kommt der Winterdienst nicht, muss man selbst ran. Das Landgericht (LG) Köln hat entschieden, dass die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Dritte die Verantwortung für die Überwachung dieser Pflicht nicht aufhebt. Kommt man seiner […]
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