Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 265 Gäste und keine Mitglieder online
Eine neue Woche, dieselben Ergebnisse: Die Anzahl der Nebenwirkungen, die nach einer COVID-19 Impfung / Gentherapie an die Datenbank der WHO gemeldet werden, sie steigt und steigt. Zum Ende des...Bremen (dpo) - Der Verzehr von Menschenfleisch gilt heutzutage aus ethischer Sicht als verpönt. Kein Wunder also, dass immer mehr Kannibalen...
Hamburg (dpo) - Das nennt man echten Kundenservice: Das Roxy-Multiplex-Kino in Hamburg ermöglicht Kinobesuchern seit neuestem, Popcorn in Raten zu...
Da hat sich die evangelische Kirche Frauen geöffnet, ist seit Jahrzehnten dabei, die Reihen der Gläubigen mit weiblichen Pastoren und Bischöfen zu leeren und was hat die evangelische Kirche davon?...Tim Schieferstein von der SOLIT GmbH erklärt in einem Video, warum die Britannia mittlerweile zu seinen Favoriten unter den Anlagemünzen...
Ist es erlaubt, Polizisten zu filmen? Diese Frage ist immer wieder Streitgegenstand vor deutschen Gerichten. Das LG Bonn hat nun entschieden, dass das Verbreiten von unverpixelten Aufnahmen von Routineeinsätzen im Internet strafbar sei. Das liegt insbesondere daran, dass an der Berichterstattung über Routineeinsätze kein erhöhtes öffentliches Interesse bestehe – das Persönlichkeitsrecht der Beamten gehe somit vor. Vor dem Landgericht (LG) Bonn wurde ein Mann angeklagt, der sich selbst als freier Journalist bezeichnete. Er betrieb im Internet eine öffentliche Seite, auf der er selbst erstellte Videos von Polizeieinsätzen hochlud, die er selbst als wichtig einstufte. Dafür ließ er sich auch in…
Der Beitrag Polizeibeamten filmen: Aufnahmen von unspektakulären Routineeinsätzen sind rechtswidrig erschien zuerst auf WBS LAW.