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Ein Morgen wie jeder. So hat es den Anschein. Ihr Teenager muss wieder mehrfach gerufen werden. Wie gewöhnlich muss man den Jungen fast in die Schule tragen. Nur, dieses Mal kommt er auch nach...Gold stellt seine Funktion als Krisenwährung einmal mehr unter Beweis. Und trotz der erwarteten US-Leitzinserhöhungen erwartet man bei Goldman...
Moskau (dpo) - So hat er sich sein Treffen mit dem deutschen Regierungschef aber nicht vorgestellt. Russlands Präsident Wladimir Putin zeigte sich...
Wenn Sie in MS-Medien lesen, was derzeit in Kanada vor sich geht, dann müssen Sie den Eindruck gewinnen, dass eine legal handelnde Regierung und nicht etwa ein Haufen Polit-Krimineller versucht,...
Der gute alte Wutzettel, wem ist er noch bekannt? Zu allen Zeiten hatten Menschen das Problem, einen adäquaten Ausdruck für Ärger zu finden, nicht um des Ärgers willen, sondern um Stellung zu...Die Meinungsfreiheit schützt auch die Deutung von Aussagen, so das OLG Frankfurt. Mitglieder einer Gegeninitiative hatten das Gedicht einer „Querdenkerin“ so interpretiert, dass sie die Hinrichtung von „Denunzianten“ fordere. Gegen diese Auslegung ihrer Veröffentlichung ging Frau im Eilverfahren vor – und hat nun verloren. In dem Rechtsstreit ging es um die Kritik an einem Gedicht mit dem Titel „Denunzianten“, welches die klagende „Querdenkerin“ Imke Otto verfasst hatte. Sie ist Teil der Initiative „Allianz pro Grundgesetz“, die regelmäßig staatlich angeordnete Corona-Maßnahmen hinterfragt und insbesondere ihre Verhältnismäßigkeit in Frage stellt. So führte die Initiative im Sommer 2021 eine Reihe von Versammlungen…
Der Beitrag OLG Frankfurt zur Corona-Debatte: Meinungsfreiheit schützt auch Deutung von Aussagen erschien zuerst auf WBS LAW.
Eine falsch gewählte Formulierung in einer Stellenanzeige kann für Unternehmen unangenehme Folgen haben. Ein Berliner Startup warb in einer Ausschreibung mit dem Hinweis auf ein „junges Team“. Darin sah ein abgelehnter Bewerber Altersdiskriminierung – im Gegensatz zum LAG Berlin-Brandenburg, das eine Benachteiligung und einen Entschädigungsanspruch des Mannes verneinte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hatte im Juli 2021 zu entscheiden, ob die Passage in einer Stellenausschreibung, dass ein „junges Team mit flachen Hierarchien“ geboten werde, Altersdiskriminierung darstellt. Während ein 48-jähriger Bewerber überzeugt war, wegen seines Alters nicht eingestellt und deshalb diskriminiert worden zu sein, sahen die Richter in der Formulierung schon keinen…
Der Beitrag Stellenausschreibung: Altersdiskriminierung durch „junges Team sucht…“? erschien zuerst auf WBS LAW.
Im Zuge anhaltender geopolitischer Spannungen sowie hoher Inflations- und Zinserwartungen stiegen Goldpreis und Anleiherenditen zuletzt weiter...